{"id":9,"date":"2019-04-21T10:29:11","date_gmt":"2019-04-21T08:29:11","guid":{"rendered":"https:\/\/freibad-neuhausen.de\/?page_id=9"},"modified":"2024-04-10T21:24:00","modified_gmt":"2024-04-10T19:24:00","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/freibad-neuhausen.de\/?page_id=9","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<p>&#8222;F\u00f6rderverein Freibad Neuhausen auf den Fildern&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Freibad Neuhausen auf den Fildern&#8220;<\/li><li>Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Esslingen eingetragen werden und f\u00fchrt nach der Eintragung den Zusatz e.V.<\/li><li>Sein Sitz ist Neuhausen auf den Fildern <\/li><li>Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der F\u00f6rderverein Freibad Neuhausen auf den Fildern (e.V.) verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des \u00a7 51 und \u00a7 58 der Abgabenordnung.<\/li><li>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Sports durch die ideelle und finanzielle F\u00f6rderung des Freibads der Gemeinde Neuhausen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln sowie durch Aktivit\u00e4ten, die der ideellen Werbung f\u00fcr den gef\u00f6rderten Zweck dienen. Dazu geh\u00f6ren Programmangebote im B\u00e4dle zu organisieren wie z.B. Schwimmkurse etc..<\/li><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig , er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins sind ausschlie\u00dflich zu satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken zu verwenden. Die Mitglieder  erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig  hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/li><li>Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks ist nicht vorgesehen und darf nur innerhalb des in \u00a7 2 (1) gegebenen Rahmens erfolgen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Mitglied kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden.<\/li><li>Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Vorstands erworben. Der Antrag soll den Namen, das Alter und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Der Aufnahmeantrag der Minderj\u00e4hrigen bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.<\/li><li>Mit der Mitgliedschaft erkennt das Mitglied die Satzung des Vereins an.<\/li><li>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod, bei juristischen Personen auch durch Verlust der Rechtspers\u00f6nlichkeit. Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende des Kalenderjahres m\u00f6glich. Er erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem Mitglied des Vorstands unter der Einhaltung einer Frist von 2 Monaten.<\/li><li>Der Vereinsausschluss erfolgt durch Beschluss des Vorstands, wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des  Vereins schwer versto\u00dfen hat, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erf\u00fcllt oder trotz einmaliger Mahnung mit dem Beitrag  im R\u00fcckstand bleibt. Der Ausschluss kann mit sofortiger Wirkung erfolgen.                                                                                                                           <\/li><li>Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, \u00fcber die  die n\u00e4chste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur  Mitgliederversammlung, die auf den Ausschluss folgt, ruhen die  weiteren Rechte und Pflichten des Mitglieds.<\/li><li>Mit dem Ausscheiden aus dem Verein erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche gegen\u00fcber diesem. Bereits bezahlte Beitr\u00e4ge oder Spenden werden nicht zur\u00fcckerstattet.<\/li><li>Mitglieder sind zur Zahlung eines Mindestbeitrages verpflichtet. Die H\u00f6he setzt die Mitgliederversammlung fest. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnen  freiwillige Spenden geleistet werden. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge sind jeweils f\u00e4llig am 01.03. eines jeden Jahres. Die Vorstandschaft kann \u00fcber eine zeitliche Befreiung zur Beitragspflicht einzelner Mitglieder entscheiden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 4 Die Organe des Vereins<\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>der Vorstand<\/li><li>der Ausschuss<\/li><li>die Mitgliederversammlung<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 5 Der Vorstand<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Das Vorstandsgremium setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:<\/li><li>Vorstand<\/li><li>Vorstand<br>\nSchriftf\u00fchrer<br>\nKassier<\/li><li>Vertretungsberechtigter Vorstand im Sinne von \u00a7 26 BGB sind der 1.Vorstand und der 2. Vorstand, je einzelvertretungsberechtigt. \u00dcber die Konten des Vereins kann der 1.Vorstand allein oder der 2. Vorstand und der Kassier verf\u00fcgen. Ohne Beschluss der   Mitgliederversammlung kann \u00fcber eine Summe bis 1000 Euro verf\u00fcgt werden. Diese Einschr\u00e4nkungen gelten f\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis.<\/li><li>Die Vorstandsmitglieder werden auf einer Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gew\u00e4hlt sind.     Mit der Wahl des neuen Vorstandes und der Wahlannahme durch die neuen Vorstandsmitglieder sind diese neuen Vorstandsmitglieder  wirksam gew\u00e4hlt. Das Amt der bisherigen Vorstandsmitglieder ist zu  diesem Zeitpunkt beendet.<\/li><li>Der Vorstand beschlie\u00dft \u00fcber alle Vereinsangelegenheiten, soweit sie nicht eines Beschlusses der Mitgliederversammlung bed\u00fcrfen. Er f\u00fchrt die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung aus.<\/li><li>Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 50 % seiner Mitglieder anwesend sind. Er fasst Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.   <\/li><li>Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanz- beh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Er muss es aber der Mitgliederversammlung mitteilen.<\/li><li>Das mit der F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte beauftragte Vorstandsmitglied hat in der Mitgliederversammlung Rechenschaft abzulegen. Die Unterlagen sind vor der Berichterstattung von einer Steuerberatungsgesellschaft oder 2 Kassenpr\u00fcfern, die in der  Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlen sind, zu pr\u00fcfen und zu testieren.  Diese d\u00fcrfen nicht Mitglied des Vorstands sein.  <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 6 Der Ausschuss<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Ausschussmitglieder werden auf der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/li><li>Der Ausschuss besteht aus dem Vorstand und 5 Ausschussmitgliedern des Vereins. Einer der 5 Ausschussmitglieder ist ein Jugendvertreter.<\/li><li>Die Vorstandschaft leitet zusammen mit den 5 Ausschussmitgliedern die Ausschusssitzung.<\/li><li>Aufgabe der Ausschussmitglieder ist, im Sinne des Vereins den Vorstand in seinen Aktivit\u00e4ten zu unterst\u00fctzen. Dazu geh\u00f6ren, Programmangebote im B\u00e4dle zu organisieren (z.B. Freibadfeste, Schwimmkurse etc). <\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 7 Gesch\u00e4ftsordnung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der 1. Vorstand, im Verhinderungsfalle der 2. Vorstand,  vertritt den Verein nach innen und au\u00dfen. Er beruft die Vorstandssitzungen,  Ausschusssitzungen und Mitgliederversammlungen ein und leitet diese. Zur Beratung und Entscheidung \u00fcber die Entlastung des  Vorstands wird ein Versammlungsleiter aus der Mitte der  Versammlung gew\u00e4hlt. Der 1. Vorstand hat die Aufsicht \u00fcber die gesamte Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vorstands und aller Organe. Er unterzeichnet die genehmigten Protokolle der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen sowie alle wichtigen und verbindlichen Schriftst\u00fccke. Der 2. Vorstand vertritt den 1. Vorstand im Verhinderungsfall in allen vorbe- zeichneten Angelegenheiten.<\/li><li>Der Schriftf\u00fchrer verfasst au\u00dfer dem laufenden Schriftverkehr \u00fcber jede Vorstandssitzung und Mitgliederversammlung ein Protokoll. Protokolle m\u00fcssen von ihm sowie vom sitzungsleitenden Vorstand unterzeichnet werden. <\/li><li>Der Kassier verwaltet die Vereinskasse. Er hat die Einnahmen und Ausgaben des Vereins buchm\u00e4\u00dfig zu erfassen und in der jeweiligen Jahreshauptversammlung Rechenschaft \u00fcber den Stand der Kasse zu geben. Weiter ist er verpflichtet, die mit dem Beitrag im R\u00fcckstand  befindlichen Mitglieder zu mahnen und bei Erfolglosigkeit dem 1. Vorstand Mitteilung zu machen.<\/li><li>Der Vorstand hat auf allen Versammlungen das Hausrecht; die Mitglieder haben seiner Anordnung Folge zu leisten. Jedes Mitglied hat das Recht, sich beliebig oft in einer Diskussion zu \u00e4u\u00dfern, nachdem es sich zu Wort gemeldet hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 Die Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>In der Mitgliederversammlung haben alle Vereinsmitglieder eine Stimme.<\/li><li>Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt \u00fcber das Mitteilungsblatt der  Gemeinde Neuhausen auf den Fildern. Nicht in Neuhausen  wohnende Mitglieder m\u00fcssen schriftlich benachrichtigt werden. Die Ladungsfrist betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen. Antr\u00e4ge zur Mitgliederversammlung sind dem Vorstand 5 Tage vor der Mitgliederversammlung in Schriftform einzureichen. Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt. Sie wird vom 1. Vorstand, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorstand, unter Angabe der Tagesordnung geleitet.<\/li><li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Auf schriftliches Verlangen von mindestens 1\/3 aller Vereinsmitglieder hat der Vorstand sp\u00e4testens nach 8 Wochen eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dem Antrag der Mitglieder m\u00fcssen die gew\u00fcnschten Tagesordnungspunkte zu entnehmen sein.  Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederver-  sammlung einberufen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Einladung ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden, sofern die Versammlung nicht etwas anderes bestimmt, offen durch Handaufheben mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 9 Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grunds\u00e4tzlich f\u00fcr alle Aufgaben des Vereins zust\u00e4ndig, sofern bestimmte Aufgaben gem\u00e4\u00df dieser Satzung nicht dem Vorstand des Vereins \u00fcbertragen wurden.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt aus den Reihen der Mitglieder den Vorstand und den Ausschuss. Gew\u00e4hlt sind die Personen, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung kann Mitglieder des Vorstandes abw\u00e4hlen. Hierzu ben\u00f6tigt sie die 2\/3 Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder. Alle Vereinsmitglieder sind vor einer Sitzung zur Abwahl schriftlich zu informieren.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber Antr\u00e4ge (Beschwerden\/Berufung) von betroffenen Mitgliedern, die durch  Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden sollen oder von  Personen, deren Aufnahmeantr\u00e4ge abgelehnt wurden.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung nimmt den j\u00e4hrlich vorzulegenden Gesch\u00e4ftsbericht des Vorstands entgegen. Der 1. Vorstand oder Kassier verk\u00fcndet den Pr\u00fcfbericht des Steuerpr\u00fcfers oder der beiden Kassenpr\u00fcfer. Die Mitgliederversammlung entlastet den Vorstand einzeln.<\/li><li>Die H\u00f6he der Mindestbeitr\u00e4ge wird auf Vorschlag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung  beschlossen.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung entscheidet \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und die Aufl\u00f6sung des Vereins. Alle Mitglieder sind vorher schriftlich zu informieren.<\/li><li>Antr\u00e4ge auf \u00c4nderung der Satzung sind schriftlich an den Vorstand einzureichen. Die Satzungs\u00e4nderung kann nur auf einer Mitglieder- versammlung beschlossen werden. Dabei m\u00fcssen sich mindestens 2\/3 der anwesenden Mitglieder f\u00fcr die \u00c4nderung aussprechen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist nur m\u00f6glich, wenn mindestens die H\u00e4lfte aller Vereinsmitglieder einen entsprechenden Antrag schriftlich beim Vorstand eingebracht hat und wenn 2\/3 der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung zustimmen.<\/li><li>Abweichend von \u00a7 8 Abs.4 Satz 1 kann der Beschluss nur gefasst werden, wenn mindestens 2\/3 aller Mitglieder anwesend sind. Ist dies nicht der Fall, findet innerhalb von 8 Wochen erneut eine Mitgliederversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt statt. Diese Versammlung ist auch beschlussf\u00e4hig, wenn weniger als 2\/3 der Mitglieder anwesend sind.<\/li><li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins ist auch zu vollziehen, wenn Sinn und Zweck des Vereins nicht mehr gegeben ist oder die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern das Freibad nicht mehr unterh\u00e4lt.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins insgesamt an die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern. Das Verm\u00f6gen darf nur f\u00fcr Kinder und Jugendarbeit verwendet werden.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 11 Inkrafttreten<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung wurde in der Gr\u00fcndungsversammlung am 31.3.2014 errichtet; sie wird mit der Eintragung ins Vereinregister wirksam.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;F\u00f6rderverein Freibad Neuhausen auf den Fildern&#8220; \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;F\u00f6rderverein Freibad Neuhausen auf den Fildern&#8220; Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Esslingen eingetragen werden und f\u00fchrt nach der Eintragung den Zusatz e.V. 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